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   BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54   

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https://dejure.org/1955,2127
BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54 (https://dejure.org/1955,2127)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1955 - II ZR 75/54 (https://dejure.org/1955,2127)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1955 - II ZR 75/54 (https://dejure.org/1955,2127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung des HVV, Verletzung der Wahrheitspflicht, vereinbarter wichtiger Grund bei Konkurrenztätigkeit, Störung des Vertrauensverhältnisses, WGG, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Voraussetzungen der Bucheinsicht, Wesen der Bezirksprovision, Konkurrenztätigkeit

Papierfundstellen

  • DB 1956, 136
  • DB 1956, 157
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.10.1920 - II 199/20

    Pflicht zur Abrechnung über die im Rahmen eines Geschaftsverhältnisses geführten

    Auszug aus BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54
    Insoweit muß sie ihre Abrechnung noch vervollständigen (RGZ 84, 41 [44]; 100, 150).
  • RG, 16.05.1935 - VI 583/34

    1. Handelt sittenwidrig, wer auf einen Arbeitgeber dahin einwirkt, seinen

    Auszug aus BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54
    Das Berufungsgericht, hat wohl richtig erkannt, daß es für die Frage, ob die Beklagte kündigen durfte, weniger auf die tatsächliche Schädigung der Beklagten durch das verbotene Wettbewerbsgeschäft als vielmehr darauf ankommt, ob sie von ihrem subjektiven Standpunkt aus, der allerdings eine beachtliche objektive Grundlage haben muß, ihre Belange bei verständiger kaufmännischer Beurteilung für gefährdet halten durfte (RGZ 148, 48 [57]).
  • RG, 14.05.1915 - III 398/14

    Recht des Handlungsagenten auf Büchereinsicht.

    Auszug aus BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54
    Nur soweit dieser Rechtsbehelf versagt, der Buchauszug also in einem nicht nur geringfügigen Maße unrichtig oder unvollständig ist, ist das rechtliche Interesse des Handelsvertreters an der Einsichtnahme in die Bücher des Unternehmers gemäß § 810 BGB anzuerkennen (RGZ 87, 10 [16]).
  • RG, 12.01.1914 - IV 492/13

    1. Ist der Antrag auf Wiedereinsetzung auch dann in der für die versäumte

    Auszug aus BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54
    Insoweit muß sie ihre Abrechnung noch vervollständigen (RGZ 84, 41 [44]; 100, 150).
  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 327/09

    Vertragliches Wettbewerbsverbot im Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung

    aa) Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Benennung von wichtigen Kündigungsgründen im Handelsvertretervertrag die ansonsten gebotene Zumutbarkeitsprüfung einschränken oder ganz ausschließen kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - I ZR 78/87, WM 1988, 1490 unter II 1, Bezug nehmend auf das Urteil vom 20. Oktober 1955 - II ZR 75/54, WM 1956, 138 unter I 2).

    Das Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1988 (I ZR 78/87, aaO), auf das sich die Revision beruft, verbietet keine Auslegung vertraglicher Kündigungsklauseln im Hinblick darauf, ob sie eine Interessenabwägung und Zumutbarkeitsprüfung ausschließen, sondern beruht gerade auf einer Auslegung der damals zu beurteilenden Kündigungsklausel unter diesem Gesichtspunkt (aaO unter II 1); das gilt auch für das Urteil des II. Zivilsenats vom 20. Oktober 1955 (II ZR 75/54, aaO).

    In dem von der Revision herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1955 (II ZR 75/54, aaO) hat der II. Zivilsenat ausgeführt, dass es bei einer vertraglichen Festlegung, dass eine Verletzung des Wettbewerbsverbots (stets) zur sofortigen Kündigung berechtigen soll, grundsätzlich keiner umfassenden Zumutbarkeitsprüfung bedarf, dass aber gleichwohl zu prüfen ist, ob der Unternehmer gegen Treu und Glauben handelt, wenn er sich auf das vertragliche Kündigungsrecht beruft.

  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 78/87

    Kündigung des Handelsvertretervertrages bei vertraglich geregelten

    Das begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.10.1955 - II ZR 75/54, BB 1956, 95).

    Dabei wird es beachten müssen, daß bei der Prüfung, ob eine Partei unter Verstoß gegen Treu und Glauben handelt, wenn sie sich auf eine vertraglich vereinbarte Kündigungsmöglichkeit beruft, ein weit schärferer Maßstab anzulegen ist, als wenn es nur um die Frage geht, ob ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinn des Gesetzes vorliegt (BGH aaO, BB 1956, 95).

  • BGH, 09.07.1959 - II ZR 48/58

    AA des HV, wichtiger Grund, Beleidigung, Entfallen von Kosten des HV,

    Das Berufungsgericht meint offenbar, wie die von ihm angeführten Entscheidungen (insbesondere BGH BB 1956, 95) ergeben, daß die Beklagte bei verständiger kaufmännischer Beurteilung keine Beeinträchtigung ihrer Belange zu befürchten hatte, wenn sie mit dem Kläger bis zum Jahresende in Geschäftsbeziehungen blieb.
  • BGH, 25.04.1966 - VII ZR 89/64

    Kündigung eines Vertragsverhältnisses - Tätigkeit eines Handelsvertreters für ein

    Der Bundesgerichtshof hat sich in diesem Sinne schon mehrfach ausgesprochen (vgl. LM Nr. 1 zu § 89 a HGB, BGH in BB 56, 95 und 58, 425, sowie die Urteile des erkennenden Senats vom 2. Februar 1961, VII ZR 253/59, 10. Juli 1961, VII ZR 252/59, 11. Januar 1962, VII ZR 103/60, 21. Oktober 1963, VII ZR 103/62, 21. März 1966, VII ZR 116/64, ferner aus dem Schrifttum Würdinger RGR Komm. zum HGB § 86 Anm. 20 und Schröder Recht der Handelsvertreter § 86 Anm. 40).
  • BGH, 27.10.1966 - VII ZR 158/64

    Vertretung gleicher Waren für die Konkurrenzfirma eines Handelsvertreters -

    Von besonderer Bedeutung ist bei der Prüfung der Zumutbarkeit, ob das für ein gedeihliches Zusammenarbeiten von Unternehmer und Handelsvertreter erforderliche Vertrauensverhältnis erschüttert oder jedenfalls wesentlich gestört ist (vgl. dazu BGH in BB 1956, S. 95 und die Urteile des Senats vom 28. Mai 1962 VII ZR 33/61 und vom 21. Oktober 1963 VII ZR 103/62).
  • BGH, 09.02.1966 - VIII ZR 137/64

    Möglichkeit der Lösung von einer Vereinbarung über die Anwendung deutschen Rechts

    Hierfür kommt es darauf an, ob die Beklagte von ihrem Standpunkt aus, der allerdings eine beachtliche objektive Grundlage haben muß, ihre Belange bei verständiger kaufmännischer Beurteilung als gefährdet ansehen durfte (vgl. RGZ 148, 48, 57; BGH Urt.v. 20. Oktober 1955 - II ZR 75/54 - S. 9).
  • BGH, 28.10.1957 - II ZR 106/56

    Wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung eines Handelsvertretervertrages -

    Diese Auffassung stimmt mit der herrschenden Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung überein, wie sie auch vom erkennenden Senat wiederholt vertreten wurde (RG 148, 48 [57]; BGH MDR 1954, 606 [BGH 30.06.1954 - II ZR 26/53] BB l956, 95; WM 1956, 138), wobei in der letzteren Entscheidung besonders darauf hingewiesen wurde, daß durch den auf Dauer berechneten Handelsvertretervertrag ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet werde, das ein vertrauensvolles beiderseitiges Zusammenwirken erfordere.
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